VON DER GRUNDHERRSCHAFT ZUR GEMEINDE

Bis zum Jahr 1948 war die jeweilige Grundherrschaft die fast einzige, das rechtliche, soziale und wirtschaftliche Leben der Bewohner unserer Gemeinde prägende Autorität, damit aber auch Sitz der beherrschenden Behörde.

Erst unter Maria Theresia (1740—1780) wurde mit der Einführung der Kreisämter in Judenburg, Bruck, Graz, Marburg und Cilli im Jahr 1747 eine staatliche Mittelinstanz geschaffen, die die Amtsführung der grundherrschaftlichen Behörden überwachte und zugleich Berufungsstelle für Untertanenbeschwerden war.

Ab 1769 wurde das Rekrutierungswesen des Militärs neu geordnet und die sogenannte Konskription” oder allgemein „Seelenbeschreibung eingeführt. Dies erlaubte dem Staat, sich ein Bild über die Zusammensetzung der Bevölkerung zu schaffen, und die Untertanen auch zu lokalisieren und somit strittige Fragen der Gemeindezugehörigkeit und folglich des Heimatrechtes klären zu können.

Aus dieser Konskription entstand in der Form der Seelenzählung schrittweise die Volkszählung, die 1857 eingeführt wurde. Im Bereich der alten Mutterpfarre Ranten wurden 1769/1770 die Nummerierungsabschnitte Seebach, Freiberg, Ranten und Tratten gebildet, die 1850 auch die Grundlage für die vier Ortsgemeinden bilden sollten.

In diesen Ortsteilen verzeichnet man im Jahr 1782 folgende Einwohnerzahlen:

 Seebach: 268

Freiberg: 271

Ranten: 295

Tratten:253

Rinegg: 245

 

Ausschnitt aus dem Franziszeischen Kataster der Katastralgemeinde Ranten vom Jahr 1823

 

Eine weitere tiefgreifende Änderung, war aber sicherlich die Errichtung der selbstständigen Ortsgemeinde und die Abschaffung der Grunduntertänigkeit, die während des Revolutionsjahres 1848 oder als Folge davon wirksam wurde.

Und so wurden im Jahr 1850 die vier autonomen Ortsgemeinden Seebach, Ranten und Tratten eingerichtet. Freiberg wurde erst 1874 eine autonome Ortsgemeinde.

Auszug aus der Niederschrift der Wahl vom 20.10.1864:

Am 20. Oktober 1864 fand um 9 Uhr Vormittag im Haus des Schieferwirtes in Ranten die Wahl des Gemeindevorstehers, der Gemeinderäte und des Ausschusses und der Ersatzmänner statt. Am 3. November 1864 wurde folgender Gemeindevorstand angelobt: Georg Pistrich vlg. Steiner als Gemeindevorsteher, Georg Dorfer vig. Schalch — 1. Gemeinderat, Mathias Winkler vlg. Draschl — 2. Gemeinderat

 

 

 Ranten im Jahr 1905

 

Mit 1. Jänner 1948 wurden die Gemeinden Ranten und Tratten zwangsweise zur Gemeinde Ranten vereint. Sieben Jahre später wurde Freiberg und Seebach eingemeindet (1. Jänner 1965). Im Zuge der Gemeindestrukturreform wurden per 01. Jänner 2015 die Gemeinden Ranten und Rinegg ebenfalls zur Gemeinde Ranten fusioniert.

 

 

 

Der amtierende Gemeinderat nach der Gemeinderatswahl im Jahr 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

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