FÖRDERUNGEN

 Subvention / Zuschuss

      Auszahlungsbedingungen bzw. - richtlinien

Lehrlingsförderung € 100,-

  • Vorlage Zeugnis der positiv absolvierten Lehrabschlussprüfung
  • je LAP

Photovoltaikanlagen

Solaranlagen  € 250,-

  • je Zählpunkt bei PV
  • je thermischer Solaranlage bzw. Heizungsanlage bei Solar
  • Ansuchen mit Foto und Rechnungskopie

Heizungssysteme mit nicht fossilen Brennstoffen € 250,-

  • je  Anlage
  • Förderansuchen des Landes Steiermark

Fahrsicherheitstraining € 100.-

  • für Mehrphasenausbildung Führerschein
  • gilt für Führerscheinklassen A und B

Fahrkostenbeitrag für Studierende € 200.-

  • Förderungszeitraum: 365 Tage
  • bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
  • Vorlage einer Inskriptionsbestätigung als ordentlicher Hörer an einer:
    • öffentlichen Universität
    • Privatuniversität
    • Fachhochschule
    • Pädagogische Fachschule
  • Hauptwohnsitz während des gesamten Förderungszeitraumes
  • Antrag : Fahrtkostenzuschuss.pdf

Babyschwimmen € 45.-

  • Rechnung und Nachweis über Kursbesuch
  • 1-mal jährlich
  • für unter 3-jährige Kinder

Deckungszuschuss € 15.-

  • je deckfähiges weibliches Rind ab 18 Monaten
  • Stichtag 01. April des jeweiligen Jahres
  • Ansuchen in der Gemeindezeitung

Windelmüllsäcke

  • 12 x 120-Liter Restmüllsäcke
  • einmalig je Kind
  • Wenn Hauptwohnsitz der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in Ranten

Still- und Schlafberatung

Mütterberatung

Heizkostenzuschuss

  • Förderung des Landes Steiermark
  • Zeitraum für Ansuchen wird unter Aktuelles bekannt gegeben
Förderung für Neu-, Um- und Zubauten:
Hälfte der vorgeschriebenen Bauabgabe (max. € 1.100)
  • Förderung wird überwiesen wenn: 
    • Baubewilligung vorliegt 
    • Bauabgabe gänzlich einbezahlt wurde 
Musikschule: Antrag auf Schulkostenbeitragsermäßigung
 
 
 
 
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