Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Amtsstunden: Montag bis Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Hinweis: Persönliche Vorsprachen oder telefonische Anbringen sind nur innerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich. Schriftliche Anbringen, die mit technischen Hilfsmitteln (z.B. E-Mail, Fax, online) übermittelt werden, können auch außerhalb der Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten eingebracht werden. Die behördlichen Entscheidungsfristen beginnen in diesem Fall erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.
Hier erfahren Sie alle Neuigkeiten wie den aktuellen Müllplan, Kundmachungen & Verordnungen, Veranstaltungen und vieles Mehr...
Cookie-Einstellungen
Diese Website verwendet technisch notwendige Cookies. Für Drittanbieter-Dienste (z. B. interaktive Karten) ist Ihre Einwilligung erforderlich.
Datenschutzerklärung