Gemeindeamt
Hier finden Sie die Mitarbeiter und Zuständigkeiten im Gemeindeamt
Gemeindeamt Ranten:

Hinweis:
Persönliche Vorsprachen oder telefonische Anbringen sind nur innerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich.
Schriftliche Anbringen, die mit technischen Hilfsmitteln (z.B. E-Mail, Fax, online) übermittelt werden, können auch außerhalb der Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten eingebracht werden. Die behördlichen Entscheidungsfristen beginnen in diesem Fall erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.