Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Amtsstunden: Montag bis Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Hinweis: Persönliche Vorsprachen oder telefonische Anbringen sind nur innerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich. Schriftliche Anbringen, die mit technischen Hilfsmitteln (z.B. E-Mail, Fax, online) übermittelt werden, können auch außerhalb der Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten eingebracht werden. Die behördlichen Entscheidungsfristen beginnen in diesem Fall erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.
Auf unserer Amtstafel finden Sie alle amtlichen Veröffentlichungen unserer Gemeinde von Kundmachungen, Verordnungen und Bescheiden.
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