Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Amtsstunden: Montag bis Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Hinweis: Persönliche Vorsprachen oder telefonische Anbringen sind nur innerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich. Schriftliche Anbringen, die mit technischen Hilfsmitteln (z.B. E-Mail, Fax, online) übermittelt werden, können auch außerhalb der Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten eingebracht werden. Die behördlichen Entscheidungsfristen beginnen in diesem Fall erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.
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